Arbeitsrecht: Entscheidungen

BAG: Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung der Elternzeit

Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 I BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 III 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.

 

BAG, Urt. v. 18.10.2011 - 9 AZR 315/10 (LAG Baden-Würtetemberg)

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