Arbeitsrecht: Entscheidungen

BAG: Arbeitsentgelt: Tariferhöhung und übertarifliche Gehälter

 

 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein übertarifliches Gehalt, muß er dieses Gehalt anläßlich einer Tarifgehaltserhöhung nicht erhöhen, wenn auch das neue Tarifentgelt das bisherige Effektivgehalt nicht erreicht. Dies gilt auch dann, wenn die Tarifvertragsparteien das bisherige Tarifgehalt für einzelne zurückliegende Monate dadurch erhöhen, daß sie zusätzlich zur Weiterzahlung des bisherigen Tarifgehalts monatlich pauschale “Einmalzahlungen” in gleicher Höhe für alle Arbeitnehmer vorsehen.

(BAG, Urt. vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01; LS: ZAP-EN-Nr. 782/2002)

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