Arbeitsrecht: Entscheidungen

LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Auch beim "Arbeitszeitbetrug" einer langjährig Beschäftigten bedarf es grundsätzlich zunächst einer Abmahnung. Die Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss den Gegenstand des Gesprächs beinhalten und den Mitarbeiter in die Lage versetzen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

 

(Urteil vom 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11)

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