Peter A. Aßmann
Im Arbeitsrecht liegt neben dem allg. Individualarbeitsrecht und den Bezügen zum Sozialrecht ein Schwerpunkt im Schnittpunkt zwischen Arbeitsrecht und Medizinrecht, nämlich dem Arbeitsrecht in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Daneben kommen auch Mandate aus dem kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Beschlußverfahren zum Betriebsverfassungsrecht zur Bearbeitung.
Im Arzthaftungsrecht ist besonders hervorzuheben eine mittlerweile mehr als 20 jährige Erfahrung besonders in der überregionalen Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich der Geburtsschäden. Alleine in diesem besonders schwierigen Bereich wurden im Laufe der Jahre mehr als zweihundert Mandate bearbeitet.
Im Medizin- und Sozialrecht liegen besondere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem Beitragsrecht,dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, dem Recht der Erwerbsminderung, dem Berufsunfallrecht, dem Vertragsarztrecht, dem Recht der Heim- und Pflegeeinrichtungen sowie dem Arbeitsförderungsrecht.
* Deutscher Juristentag e. V.
* Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
* Deutscher Arbeitsgerichtsverband
* Deutscher Familiengerichtstag e.V.
* Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
* ISUV/VDU
* Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
* Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
* Dt. Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.
* Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
* Deutscher Sozialrechtsverband
Veröffentlichungen:
“Die Kosten der Betriebsverfassung”; Beitrag im Praxishandbuch Arbeitsrecht, (Loseblatt)
hrsg. von Vors. Richter am BAG Franz Josef Düwell u.a. Deubner Verlag Köln