Wissenswertes zum Arbeitsrecht
Mindestlohn steigt ab 2021
Gut Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur mit dem Mindestlohn vergütet werden. Aktuell liegt der allgemeine Mindestlohn bei 9,35 € brutto pro Arbeitsstunde. Er wird bis 1.Juli 2022 in 4 Schritten angehoben. Allerdings nehmen die Erhöhungen sich bis auf die letzte eher bescheiden aus. In Klammer die jeweilige prozentuale Erhöhung, immer brutto:
Zum 1.1.2021 auf 9,50 € (= 1,69 %)
zum 1.7.2021 auf 9,60 € (= 1 %),
zum 1.1.2022 auf 9,82 € (= 2,3 %) und
zum 1.7.2022 auf 10,45 € (= 6,4 %).
(Quelle: Pressemitteilung des BMAS).
Zur Inormation: in manchen Branchen gibt es spezifische Mindestlohnregelungen, die z.T. deutlich höher liegen. So beträgt z.B. der Mindestlohn bei den Gebäudereinigern schon heute 10,80 € brutto pro Arbeiotsstunde in der untersten Lohngruppe. Das ist mehr als 15% über dem allgmeinen Mindestlohn. Auch dort wird es aufgrund einer Einigung der Tariparteien im letzten Tarifstreit Anhebungen ab 1.1.2021 geben. Sie weren prozentual über den Anhebungen des allgmeinen Mindestlohnes liegen: Ab 1.1.2021 auf 11,11 €, ab 2022 auf 11,55 € und ab 2023 auf 12,00 €.
Peter A. Aßmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht