Rechtsanwalt Aßmann in Bonn
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Ticker

Krankfeiern und Teilnahme an einer Partyveranstaltung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

19.01.2023

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem aktuellen Urteil vom 16.12.2022 (AZ: 5 Ca 1200/22) entschieden, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn eine Arbeitnehmerin sich für 2…

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Arbeitsrecht: Weniger Urlaub bei Kurzarbeit

30.11.2021…

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Mindestlohn steigt ab 2021

Gut Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur mit dem Mindestlohn vergütet werden. Aktuell liegt der allgemeine Mindestlohn bei 9,35 € brutto pro Arbeitsstunde. Er wird bis 1.Juli 2022…

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Arbeitsrecht; Kein Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub.

27.06.2019
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs kein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht. Das gilt jedenfalls dann wenn ein Arbeitnehmer sich durchgehend für ein Kalenderjahr in Sonderurlaub befindet
Im konkreten…

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>> Neu: Videotipps zu häufigen Fragen und Problemen im Arbeitsrecht: Kündigung und Arbeitsvertrag...


Die Kanzlei ASSMANN ist eine Fachanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Arbeits- und Medizinrecht.

Die Kanzlei befindet sich in Bonn,
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn
Tel. 0228 - 949160
Mobil: 0173 6086780

Die Entwicklung der Kanzlei

Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.

Rechtsanwalt Peter A. Amann

Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.

Heute liegen die Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Personenschadensrecht.

Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.

Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.

Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.



Herr RA Aßmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.

 

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assbo 
Fachanwalt für
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Bornheimer Straße 156
53119 Bonn

Tel: 0228 / 94 91 60
Mobil: 0173 / 6086780
Fax: 0228 / 94 91 620
Mail: rae@assbo.de
 


 
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