Arbeitsrecht: Entscheidungen

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

§ 1 I 2 AÜG untersagt die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung.

Mit der Interpretation von § 1 I 2 AÜG als Verbotsnorm sind die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung nicht überschritten.Auch unterliegt es keinen Zweifeln, dass die Richtlinie 2008/104 diesem Normverständnis nicht entgegensteht.

Beabsichtigt der Entleiher, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen, kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebes nach § 14 III 1 AÜG, § 99 II Nr. 1 BetrVG die Zustimmung zur Übernahme des Leiharbeitnehmers verweigern

(BAG, Beschl. v. 30.9.2014 - 1 ABR 79/12)

 

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