Arbeitsrecht: Entscheidungen

BAG: Arbeitnehmereigenschaft - Freier Mitarbeiter: Rückzahlung überzahlter Honorare

 

Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlung und sämtlichen Vergütungsansprüchen. In die vorzunehmende Verrechnung ist auch ein etwaiger tariflicher Abfindungsanspruch einzubeziehen

(BAG, Urt. vom 29.05.2002 - 5 AZR 680/00; FA 2002, 346)

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