Arbeitnehmer

 

LAG Köln: Arbeitnehmerstatus eines Brötchenzustelldienstes

Ist eine Dienstleistung an 365 Tagen im Jahr mit dem Recht, hierbei andere Personen einzusetzen (Brötchenzustelldienst) übernommen worden und wird von der einsatzmöglichkeit auch Gebrauch gemacht, fehlt es an dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Direktionsrecht im Hinblick auf den persönlich geschuldeten Zeiteinsatz. Durch die Möglichkeit des Einsatzes von anderen Personen gewinnt der Dienstverpflichtete die Möglichkeit, über den Umfang seiner Leistungszeit frei zu entscheiden.

 

LAG Köln, Urteil v. 29.08.2011 - 2 Sa 478/11

(AE, Heft 2/2011, S. 94)

BAG: Arbeitnehmereigenschaft - Freier Mitarbeiter: Rückzahlung überzahlter Honorare

 

Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlung und sämtlichen Vergütungsansprüchen. In die vorzunehmende Verrechnung ist auch ein etwaiger tariflicher Abfindungsanspruch einzubeziehen

(BAG, Urt. vom 29.05.2002 - 5 AZR 680/00; FA 2002, 346)

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