LAG Köln: Arbeitnehmerstatus eines Brötchenzustelldienstes
Ist eine Dienstleistung an 365 Tagen im Jahr mit dem Recht, hierbei andere Personen einzusetzen (Brötchenzustelldienst) übernommen worden und wird von der einsatzmöglichkeit auch Gebrauch gemacht, fehlt es an dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Direktionsrecht im Hinblick auf den persönlich geschuldeten Zeiteinsatz. Durch die Möglichkeit des Einsatzes von anderen Personen gewinnt der Dienstverpflichtete die Möglichkeit, über den Umfang seiner Leistungszeit frei zu entscheiden.
LAG Köln, Urteil v. 29.08.2011 - 2 Sa 478/11
(AE, Heft 2/2011, S. 94)