BAG: Gratifikationsrecht: Kürzung des 13. Monatsgehalts für Krankheitszeiten
Gratifikationsrecht: Kürzung des 13. Monatsgehalts für Krankheitszeiten
Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, d.h. mit einem Entgeltcharakter vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch kein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht.
(BAG, Urt. vom 21.3.2001 - 10 AZR 28/00; LS: ZAP EN-Nr. 572/2001)