Arbeitsrecht: Entscheidungen

LAG Rheinland-Pfalz: Verrechnung von Minusstunden nur bei Arbeitszeitkonto

Der Arbeitgeber ist nicht zur Verrechnung sog. Minusstunden berechtigt, die aufgrund einer Unterschreitung der vereinbaren Wochenarbeitszeit aus betrieblichen Gründen entstanden sind, wenn er mit dem Arbeitnehmer keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto mi der Möglichkeit eines negativen Kontostandes getroffen hat.

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos, kommt es bei betriebsbedingt veranlassten Minusstunden nicht zu einem vom Arbeitnehmer auszugleichenden Vergütungsvorschuss, da der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen hat und sich deshalb nach § 615 Satz 1 und 3 im Annahmeverzug befunden hat.

LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.11.2011 - 3 Sa 493/11

(AE 2012, Heft 3, S. 146)

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