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Ticker

BAG zur Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder:

Neue Klarheit bei Gehaltsanpassungen

BAG konkretisiert die Darlegungs- und Beweislast bei Betriebsratsvergütungen

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder gehört seit Jahren zu den rechtlich sensibelsten Themen im Betriebsverfassungsrecht. Spätestens seit der vielbeachteten BGH-Entscheidung zur…

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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: Wichtige Entscheidung für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung sorgt immer wieder für Unsicherheit – auch bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bonn und Umgebung. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht bringt nun mehr Klarheit.

 Mit Urteil…

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Krankmeldung nach dem Urlaub: Nicht jede AU-Bescheigung hält vor Gericht stand

 Wer sich unmittelbar nach dem Urlaub krankmeldet, muss im Streitfall mit genauer Prüfung rechnen. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn auffällige Umstände…

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Arbeitsrecht: Neues zum Jahresanfang

Auch zum Jahresanfang 2026 sind wieder zahlreiche Neuregelungen erfolgt, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten. Hier eine kleine Auswahl:

 

 Mindestlohn; kräftige Erhöhung zum Jahresanfang

 Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde…

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Videotipps zu häufigen Fragen und Problemen im Arbeitsrecht: Kündigung und Arbeitsvertrag...

Die Kanzlei ASSMANN ist eine Fachanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Arbeits- und Medizinrecht.

Die Kanzlei befindet sich in Bonn,
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn
Tel. 0228 - 949160
Mobil: 0173 6086780

Die Entwicklung der Kanzlei

Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.

Rechtsanwalt Peter A. Amann

Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.

Heute liegen die Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Personenschadensrecht.

Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.

Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.

Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.



Herr RA Aßmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.

 

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