Wissenswertes zum Arbeitsrecht
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: Wichtige Entscheidung für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung sorgt immer wieder für Unsicherheit – auch bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bonn und Umgebung. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht bringt nun mehr Klarheit.
Mit Urteil vom 11. März 2025 (Az. 3 AZR 53/24) hat das Gericht entschieden, dass der gesetzliche Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung nicht in jedem Fall gezahlt werden muss. In dem Fall ging es um einen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Arbeitgeberzuschuss: Was gilt nach dem Gesetz?
Nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz gilt grundsätzlich:
- Arbeitnehmer können Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln
- Arbeitgeber müssen einen Zuschuss von 15 % leisten, wenn sie Sozialabgaben einspare
Viele Beschäftigte gehen daher davon aus, dass dieser Zuschuss immer zu zahlen ist – doch das ist rechtlich nicht zutreffend.
Bundesarbeitsgericht: Tarifvertrag kann Zuschuss ausschließen
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt:
- Tarifverträge können von den gesetzlichen Regelungen abweichen
- Auch ältere Tarifverträge (vor 2018) bleiben wirksam
- Ein ausdrücklicher Ausschluss des Zuschusses ist nicht erforderlich
Das bedeutet: In tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kann der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss vollständig entfallen.
Warum das für Arbeitnehmer in Bonn und Umgebung wichtig ist
Gerade im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Unternehmen in der Region Bonn und Rhein-Sieg-Kreis spielen Tarifverträge eine große Rolle. Die Entscheidung zeigt:
- Der Arbeitgeberzuschuss ist kein Automatismus
- Die konkrete Rechtslage hängt stark vom Tarifvertrag ab
- Fehlannahmen können zu finanziellen Nachteilen führen
Eine rechtliche Prüfung lohnt sich daher in vielen Fällen.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn und der Region beraten wir Sie umfassend zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der Prüfung Ihres Anspruchs auf Arbeitgeberzuschuss
- der Auslegung von Tarifverträgen
- der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche
Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen – wir beraten Sie gerne.





