Was bringt mir eine Patientenverfügung?

Viele Menschen haben Angst davor, irgendwann infolge eines Unfalls oder einer Krankheit künstlich dadurch am Leben erhalten zu werden, dass sie dauerhaft an lebenserhaltende Geräte angeschlossen werden. Eine Patientenverfügung ist für eben eine solche Situation geschaffen, in der Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen gegenüber Ärzten mitzuteilen, insbesondere beispielsweise zu äußern, ob Sie im Bedarfsfall eine dauerhafte künstliche Beatmung erwünschen. In einer solchen Situation müssen Ärzte auf Ihren mutmaßlichen Willen abstellen. Um diesen zu ermitteln, ist eine Patientenverfügung, in welcher Sie Ihren tatsächlichen Willen zum Ausdruck bringen, hilfreich. Eine solche Patientenverfügung hat um so mehr Gewicht, je aktueller und je konkreter sie ist.

Grundsätzlich keine Bedeutung hat eine Patientenverfügung im Falle der Erstversorgung eines Notfallpatienten. Hier steht die ärztliche Grundversorgung und die Abwendung der Lebensgefahr im Vordergrund. Zu diesem frühen Zeitpunkt der Behandlung ist eine Diagnose hinsichtlich des weiteren Heilungsverlaufs noch gar nicht möglich. Erst wenn sich nach der durchgeführten Erstversorgung herausstellen sollte, dass Sie Ihren Willen in Bezug auf die weiteren Behandlungsmaßnahmen nicht mehr mitteilen können, käme eine von ihnen verfasste Patientenverfügung zum Einsatz.

Was regele ich in einer Patientenverfügung?

Liegt bei Ihnen bereits eine Grunderkrankung vor, mit deren Verschlechterung zu rechnen ist, sollten Sie auf den möglichen Krankheitsverlauf und die von Ihnen jeweils gewünschten bzw. nicht gewünschten Behandlungsmaßnahmen Bezug nehmen. Hierzu ist dringend zu empfehlen, Ihren behandelnden Arzt zu Rate zu ziehen, damit dieser Sie über den denkbaren Krankheitsverlauf und die in diesem Zusammenhang jeweils denkbaren Behandlungsmaßnahmen umfassend aufklärt.

Liegt bei Ihnen noch keine Grunderkrankung vor, so empfiehlt sich ebenfalls eine ausführliche ärztliche Beratung vor Abfassung Ihrer Patientenverfügung. Es ist durchaus sinnvoll, die Beweggründe anzugeben, aufgrund derer man bestimmte Behandlungsmaßnahmen erwünscht oder gerade nicht erwünscht.

Gewöhnlich setzt sich eine Patientenverfügung insbesondere damit auseinander, welche lebenserhaltenden Maßnahmen (z. B. Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse, Sondenernährung) vorgenommen bzw. abgebrochen werden sollen.

Bedarf die Patientenverfügung einer bestimmten Form?

Die Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, insbesondere muß sie nicht von einem Notar beurkundet werden. Sie sollte aber schon wegen der notwendigen zweifelsfreien Dokumentation des Willen und der Möglichkeit sie den betreffenden Personen aushändigen zu können, schriftlich erstellt werden. Dabei empfiehlt es sich zur Sicherstellung, daß ihr Wille in der Patientenverfügung auch in wirksamer Weise eindeutig zum Ausdruck kommt, dringend neben einer medizinischen auch eine juristische Beratung, möglichst durch eine mit dem Thema vertraute Anwaltskanzlei einzuholen. Andernfalls besteht, besonders bei der Verwendung vorformulierte Patientenverfügungen, wie sie zuweilen z. B. im Internet gefunden werden können, die Gefahr, daß der wirkliche Wille versehentlich in sein Gegenteil verkehrt werden kann. So bedeutet eine Regelung

"Ich lehne es ab, daß meine Lebensfunktion mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten werden, abgesehen von ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr"

nicht etwa, daß bei einer aussichtslosen Erkrankung in der der Patient im Koma liegt, daß die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt werden sollen, sondern bedeutet eine Zustimmung möglicherweise jahrelang durch Maschinen im Koma am Leben erhalten zu werden.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung am besten auf?

Die Patientenverfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an welchem sie leicht gefunden werden kann. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Patientenverfügung einer vertrauten Person auszuhändigen. Zudem ist es sinnvoll, einen schriftlichen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung sowie deren Aufbewahrungsort stets bei sich zu führen.

Ist die Patientenverfügung Bestandteil einer Vorsorgevollmacht (was zu empfehlen ist), so ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (www.zvr-online.de) sinnvoll.

Empfehlung:

Wir empfehlen daher die Patientenverfügung nach Beratung durch den Sie behandelnden Haus- oder Facharzt in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu erstellen und dabei große Sorgfalt in Bezug auf Ihre persönliche Situation walten zu lassen. Die Patientenverfügung sollte sodann in das ZVR (s. o) eingetragen werden um sicherzustellen, daß diese im Bedarfsfall auch Anwendung findet. Daneben raten wir dazu Kopien der Patientenverfügung bei den betreffenden Vertrauenspersonen zu hinterlegen sowie eine Kopie immer bei sich zu führen.

Unser Angebot für Sie:

Wir erstellen mit Ihnen eine Patientenverfügung die ausschließlich auf Ihre persönliche und gesundheitliche Situation sowie Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Soweit erforderlich wird hier Kontakt mit den betreffenden Ärzten und Vertrauenspersonen aufgenommen. Ferner kann bei Bedarf die Eintragung in das ZVR (s. o.) sowie ggf. Übersendung von Kopien an von Ihnen benannten Personen erfolgen.

Die Kosten sind geringer als Sie vielleicht glauben, bitte sprechen Sie uns an!

Sind Sie als Einrichtung (z. B. Altenpflegeheim), Verein oder Arzt an einem kostenfreien Vortrag zur Patientenverfügung interessiert, dann sprechen Sie uns bitte an.